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Die neue E-Auto Förderung 2026


Bis zu 6.000 €* Zuschuss für neue elektrifizierte Fahrzeuge

 

 

 

 

 

 

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E-AUTO FÖRDERUNG 2026


Um den Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität für Privatkunden noch attraktiver zu gestalten, unterstützt die Bundesregierung den Erwerb von neuen elektrifizierten Fahrzeugen durch eine attraktive Förderprämie. Diese Förderung gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2026 und soll gezielt den Ausbau klimafreundlicher Antriebstechnologien beschleunigen.

 
Profitieren auch Sie von staatlichen Zuschüssen in Höhe von bis zu 6.000 €*, wenn Sie sich für einen vollelektrischen Neuwagen oder ein Plug-in-Hybrid-Fahrzeug entscheiden. Bestellen Sie schon heute Ihr Wunschfahrzeug und sichern Sie sich die finanzielle Unterstützung, die Ihnen den Einstieg in die Elektromobilität erleichtert.

 
Im Folgenden erhalten Sie detaillierte Informationen zu den genauen Förderbedingungen, den erforderlichen Nachweisen sowie den Schritten, die für die Inanspruchnahme der Fördermittel notwendig sind. Ob Voraussetzungen, Antragstellung oder Auszahlungsmodalitäten – wir führen Sie durch den gesamten Prozess und helfen Ihnen, alle Vorteile der Elektromobilität optimal zu nutzen.

*Hinweis: Die genaue Höhe der Förderung ist abhängig vom gewählten Modell und weiteren Voraussetzungen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne zu den Details.

JETZT INFORMIEREN!

 

 

 

 

Förderbedingungen


  • Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden

  • Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb: Batterieelektrisch (BEV), Plug-in Hybrid (PHEV), Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)

  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km

  • Das zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 €. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €.

Förderkonditionen


  • Förderung in Höhe von 3.000 € für vollelektrische Neufahrzeuge.

  • Förderung in Höhe von 1.500 € für Neufahrzeuge mit Plug-in Hybrid Antrieb oder Range Extender.

  • Zusätzlich 1.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt.

  • Zusätzlich 2.000 €, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt.

  • Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind).

 

 

 

So viel Geld gibt es

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts Haushalt ohne minderjährige Kinder Haushalt mit einem minderjährigen Kind Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
bis 45.000 Euro 5000 Euro 5500 Euro 6000 Euro
45.001 bis 60.000 Euro 4000 Euro 4500 Euro 5000 Euro
60.001 bis 80.000 Euro 3000 Euro 3500 Euro 4000 Euro
80.001 bis 85.000 Euro keine Förderung 3500 Euro 4000 Euro
85.001 bis 90.000 Euro keine Förderung keine Förderung 4000 Euro

Quelle: Bundesumweltministerium

* Die E‑Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Die Förderung ist an bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen gebunden.


 Sie haben weitere Fragen zur E-Auto-Förderung?
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.

WEITER ZUM BUNDESMINISTERIUM

 

 

 

Berechnen Sie hier einfach Ihre mögliche Förderung

Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.

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Ihre voraussichtliche Förderung:
5.000 €

Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.

 

 

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Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bilder und Texte können Sonderausstattung gegen Mehrpreis zeigen/beschreiben. 

*WLTP (Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure, dt. weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren).

¹Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.